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   OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20   

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OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46289)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46289)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2020 - 1 Ss-OWi 72/20, 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Absehen von Fahrverbot bei Rotlichtverstoß in Ausnahmefall

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117).

    Allerdings ist das Amtsgericht zutreffend von einem Ausnahmefall ausgegangen und hat dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung gegeben (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NJW 1992, 117 [120]).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung ist in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343 m.w.N.).

    Der Handlungsunwert kann durch ein sogenanntes Augenblicksversagen gemindert sein (vgl. zu allem OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343 m.w.N.).

  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90

    Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Allerdings ist das Amtsgericht zutreffend von einem Ausnahmefall ausgegangen und hat dafür eine auf Tatsachen gestützte Begründung gegeben (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NJW 1992, 117 [120]).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22

    Regelmäßiges Fahrverbot bei Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV,

    Die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV , Nr. 132.3 BKat indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG , weshalb es regelmäßig eines Fahrverbots bedarf; ein Ausnahmefall ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt ist (Anschluss an BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117 ; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20).

    Entgegen der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers muss daher nicht gesondert geprüft werde, ob ein grober Verstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegt, sondern allein, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalles ein Ausnahmefall gegeben ist, der atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt (vgl. BGHSt 38, 125, 130 ff. = NZV 1992, 117, 119; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 7).

    Somit lässt eine auch nur abstrakte Gefährdung den indizierten Erfolgsunwert eines Rotlichtverstoßes noch nicht entfallen (vgl. BayObLG , Beschl. v. 27.7.2004 - 1 Ob- OWi 310/04, NZV 2005, 433 ; KG , Beschl. v. 14.4.2020 - 3 Ws (B) 46/20 - 122 Ss 18/20, BeckRS 2020, 6531 Tz 21 f.; OLG Frankfurt , Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 11 f.).

    Der Handlungsunwert kann insbesondere durch ein sog. Augenblicksversagen sowie durch den sog. Mitzieheffekt gemindert sein (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.12.2004 - 2 Ss- OWi 411/04, BeckRS 2004, 151752 Tz. 9; Beschl. v. 11.3.2020 - 1 Ss- OWi 72/20, BeckRS 2020, 41395 Tz. 9 ff.).

  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21

    Eine Ordnungswidrigkeit des Überfahrens des Rotlichts der Linksabbiegerspur bei

    Dabei ist hinsichtlich des zu Grunde liegenden Handlungsunwertes der Tat auch zu berücksichtigen, dass der Rotlichtverstoß ausweislich der getroffenen Feststellungen nicht auf eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit der Betroffenen zurückzuführen ist (vgl. hierzu beispielsweise OLG Frankfurt, Beschl. v. 11. März 2020 - 1 Ss-OWi 72/20, zit. nach Juris), sondern auf einem vorsätzlichen Verhalten und vermeidbaren Verbotsirrtum beruhte.
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OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2020 - 1 Ss OWi 72/20 (https://dejure.org/2020,46291)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Ihr ist es bestimmt, ausnahmsweise eine fachgerichtliche Überprüfung und Abhilfe bei Gehörsverletzungen auch bei rechtskräftigen Entscheidungen zu ermöglichen (BVerfGE - Plenum - 107, 395, 412; BVerfGE 122, 190, 198).

    Deshalb geht der Gesetzgeber ausweislich der Begründung zu dem mit Blick auf den BVerfG-Plenumsbeschluss BVerfGE 107, 395 erlassenen Anhörungsrügengesetz wie selbstverständlich nur von der Anhörungsrügenberechtigung des Beschuldigten sowie des Nebenklägers aus (s. BT-Ds 15/3706, S. 17 f.).

  • BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Die - bei einer erfolglosen Anhörungsrüge grundsätzlich veranlasste - Kostenentscheidung folgt hier nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 3.3.2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496; KK-Gericke aaO., § 356a Rn. 14), sondern aus dem allgemeinen kostenrechtlichen Grundsatz des § 473 Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung (vgl. KK-Gericke aaO., § 473 Rn. 17).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 627/16

    Zurückweisung des Antrages als unstatthaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Der - kumulativ - als "Gegenvorstellung" bezeichnete Rechtsbehelf ist nach alledem offensichtlich unzulässig (oben II.1.), weil außerhalb der formalisierten, fristabhängigen Rechtsbehelfe zur Behebung von Verletzungen rechtlichen Gehörs hierfür jedenfalls in Revision und Rechtsbeschwerde keinerlei Raum ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.7.2017 - 1 StR 627/16, BeckRS 2017, 119065 Tz. 2; KG, NStZ-RR 2013, 218; KK-Gericke aaO., § 349 Rn. 49).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Dadurch soll auch das Bundesverfassungsgericht entlastet werden (vgl. BT-Ds. 15/3706, S. 1; BVerfGE 119, 292, 297; 134, 106, 115 f.; Jahn, in: Jahn/Krehl/Löffelmann/Güntge, Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, 2. Aufl. 2017, Rn. 202 f.).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Ihr ist es bestimmt, ausnahmsweise eine fachgerichtliche Überprüfung und Abhilfe bei Gehörsverletzungen auch bei rechtskräftigen Entscheidungen zu ermöglichen (BVerfGE - Plenum - 107, 395, 412; BVerfGE 122, 190, 198).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Anhörungsrüge im spezifischen Kontext des strafprozessualen Revisionsverfahrens, dessen Grundsätze auch für die Rechtsbeschwerde gelten (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG), deshalb als prozessualen "Notbehelf" bezeichnet (BVerfGE 118, 212, 237 f.).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Dadurch soll auch das Bundesverfassungsgericht entlastet werden (vgl. BT-Ds. 15/3706, S. 1; BVerfGE 119, 292, 297; 134, 106, 115 f.; Jahn, in: Jahn/Krehl/Löffelmann/Güntge, Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, 2. Aufl. 2017, Rn. 202 f.).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2007 - 1 Ws 47/07

    Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung zur Anklageerhebung bei von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Auch die Frage, inwieweit die Staatsanwaltschaft (bei dem Revisionsgericht) an die ihr nicht genehme Auffassung dieses Gerichts nunmehr gebunden ist (vgl. BGHSt 15, 155, 158 f.; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 420 m. Anm. Jahn, JuS 2007, 691, 692 m. zahlr.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Vielmehr bleibt ihm, "im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellte ... Dies lässt den Gerichten hinreichend Raum und Entscheidungsfreiheit, um Verstößen im Straßenverkehr mit der nach den konkreten Umständen angemessenen Sanktion zu begegnen und unerträgliche Härten ... zu vermeiden" (BVerfG, NJW 1996, 1809, 1810 f.).
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
    Auch die Frage, inwieweit die Staatsanwaltschaft (bei dem Revisionsgericht) an die ihr nicht genehme Auffassung dieses Gerichts nunmehr gebunden ist (vgl. BGHSt 15, 155, 158 f.; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 420 m. Anm. Jahn, JuS 2007, 691, 692 m. zahlr.
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15

    Keine Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten "Frühstart"

  • OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Gastwirt und zum Augenblicksversagen bei

  • BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 13.20

    Grenzen der Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts;

  • OLG Jena, 23.11.2005 - 1 Ws 431/05

    Anhörungsrüge

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